


Sportfischerverein
Hüttental e.V.




Vorkommende Fischarten
Ferndorf
von Stadtgrenze Kreuztal-Buschhütten (B54 Brücke) bis Weidenau Einmündung Sieg
Döbel
7. Sofern nicht anders angegeben, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des
Landes NRW:
Verstöße gegen diese Bedingungen insbesondere der Besitz von Forellen ohne entsprechenden Eintrag in der Fankstatistik führen zwangsläufig zum sofortigen Einzug der Erlaubnis!
Tagesscheine für Gastangler



1. Als Köder sind ausschließlich Kunstfliegen zugelassen.
2. Die Fischerei ist grundsätzlich nur mit 1 Handangel bestückt mit widerhakenlosen
Haken erlaubt.
3. Es dürfen von folgenden Fischarten jeweils höchstens 2 maßige Exemplare
entnommen werden:
Äsche (30 cm), Forelle (30 cm), Barbe (35 cm).
Die Maße in Klammern entsprechen dem jeweiligen Midestmaß. Andere Fischarten
sind unbeschränkt.
4. Jede Forelle ist unverzüglich nach ihrer Entnahme in die dafür vorgesehene Statistik
einzutragen.
Alle anderen Fische bitte spätestens nach Beenden des Fischens in die Statistik
eintragen.
5. Untermaßige und über dem Limit liegende Fische sind sofort schonend
zurückzusetzen (bitte Fisch nur mit nassen Händen berühren).
Erscheint das Zurücksetzen aufgrund von Verletzungen unzweckmäßig, ist der Fisch
zu zerschneiden und zu vergraben,
6 . Weißfische dürfen nicht zurückgesetzt werden.






© Neil Phillips
Gewässerbilder der Ferndorf

© Manfred John
